Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von MAI Fartenbuch – Digitales Tageskontrollblatt
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen MAI Software Solution („Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“) über die zeitlich befristete Nutzung der webbasierten Software. Ein Angebot an Verbraucher ist derzeit nicht vorgesehen.
2. Vertragsgegenstand
3. Registrierung und Zugänge
Der Kunde stellt richtige und vollständige Angaben bereit. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Missbrauch oder Sicherheitsvorfälle.
4. Demo-Zugänge
Demo-Zugänge können zeitlich begrenzt, typischerweise für neun Tage, bereitgestellt werden. Nach Ablauf kann der Zugang automatisch gesperrt werden. Demo-Daten können ohne dauerhafte Archivierungszusage zurückgesetzt oder gelöscht werden. Aus einer Demo entsteht kein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Übernahme der Daten in einen kostenpflichtigen Vertrag.
5. Leistungen und Änderungen
Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder ersetzen, soweit der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt und dies dem Kunden zumutbar ist. Sicherheits- und Wartungsupdates können zwingend eingespielt werden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde richtet Benutzer und Fahrzeuge korrekt ein, sorgt für rechtmäßige Verarbeitung von Beschäftigtendaten, informiert Fahrer, vergibt angemessene Berechtigungen, prüft Eingaben und Ausdrucke und erstellt erforderliche eigene Sicherungen. Er darf die Anwendung nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder sicherheitsgefährdend nutzen.
7. Preise und Zahlung
Preise, Abrechnungszeitraum, Einrichtungsgebühren und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung den Zugang sperren.
8. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende kann der Zugang gesperrt werden; Datenexport und Löschung richten sich nach Vertrag, Datenschutzrecht und Aufbewahrungspflichten.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen des Internets, Hosting-Ausfälle und höhere Gewalt können die Nutzung vorübergehend einschränken. Supportumfang und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem gewählten Vertrag.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Produktivnutzung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für Rechtmäßigkeit, Transparenz und Weisungen verantwortlich.
11. Nutzungsrechte und Schutz der Software
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung. Quellcode, Architektur, Design, Texte, Grafiken, Datenbankstruktur und Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Reverse Engineering, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Kopieren oder Bereitstellung für Dritte sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
12. Kundendaten
Rechte an eingegebenen Kundendaten verbleiben beim Kunden bzw. den Berechtigten. Der Kunde räumt dem Anbieter die technisch erforderlichen Rechte zur Speicherung, Verarbeitung, Sicherung und Ausgabe während der Vertragsdauer ein.
13. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für fehlerhafte Kundeneingaben, unterlassene Prüfungen, Rechtsverstöße des Kunden oder unverbindliche Erinnerungsfunktionen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
14. Sperrung
Der Anbieter kann Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsgefährdung, Rechtsverletzungen, abgelaufene Demo-Zeiten oder erheblichen Zahlungsverzug bestehen. Berechtigte Interessen des Kunden werden berücksichtigt.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche und technische Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand wird – soweit zulässig – am Sitz des Anbieters vereinbart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wichtiger Hinweis: Dieser AGB-Text ist ein Entwurf für ein B2B-SaaS-Modell. Preise, Leistungsumfang, SLA, Kündigung, Haftungsgrenzen, AV-Vertrag und Unternehmensdaten müssen vor Marktstart anwaltlich an das tatsächliche Geschäftsmodell angepasst werden.